Begünstigte Behinderte

Zum Beispiel haben sie einen besonderen Schutz vor einer Kündigung. Sie können auch bestimmte Förderungen bekommen.

Dafür muss der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent betragen.

Wer kann begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter werden?

Sie können begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter werden, wenn:

  • Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sind.
  • Oder Sie aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums kommen. Auch Personen aus der Schweiz und bestimmte Familienangehörige können dazugehören.
  • Oder Sie anerkannter Flüchtling sind und dauerhaft in Österreich bleiben dürfen.
  • Oder Sie aus einem anderen Land kommen und in Österreich leben und arbeiten dürfen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Ihr Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent.
  • Sie können grundsätzlich arbeiten und eine Arbeit aufnehmen.
  • Sie sind unter 65 Jahre alt. Wenn Sie noch arbeiten, können Sie auch älter als 65 Jahre sein.

Schülerinnen und Schüler können grundsätzlich nicht begünstigte Behinderte sein.

Das gilt auch für Studentinnen und Studenten.

Auch Personen, die eine Pension bekommen und nicht arbeiten, können grundsätzlich nicht begünstigte Behinderte sein.

Personen über 65 Jahre, die nicht mehr arbeiten, können ebenfalls nicht begünstigte Behinderte sein.

Diese Personen können aber einen Behindertenpass beantragen.

Auch beim Behindertenpass wird der Grad der Behinderung festgestellt.


Der Behindertenpass bringt vor allem Vorteile im privaten Bereich.

Begünstigte Behinderte haben dagegen vor allem Vorteile im Arbeitsleben.

Erforderliche Nachweise

Für den Antrag brauchen Sie bestimmte Unterlagen.

  • Sie brauchen ärztliche Unterlagen und Befunde.
  • Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nennt man auch Drittstaatsangehörige.
    Drittstaatsangehörige müssen nachweisen, dass sie in Österreich leben und arbeiten dürfen.
    Als Nachweis gelten:
    • Rot-Weiß-Rot-Karte
    • Rot-Weiß-Rot-Karte plus
    • Blaue Karte EU
    • Aufenthaltsbewilligung – Künstler
    • Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“
    • Daueraufenthalt Familienangehöriger
    • Daueraufenthalt – EU

Sie können nicht zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, wenn Sie:

  • Schülerin oder Schüler sind
  • Studentin oder Student sind
  • dauerhaft eine Pension oder eine ähnliche Leistung bekommen und nicht arbeiten

Das betrifft zum Beispiel eine dauernde Pension wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit.

Wie wird man begünstigter Behinderter/begünstigte Behinderte?

Sie müssen einen Antrag stellen.

Sie können den Antrag auf verschiedene Arten stellen:

  • Online

Sie können den Antrag online stellen.

Online Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten

  • Mit der Post

    Sie können den Antrag auf Papier ausfüllen.

    Schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit der Post an die Adresse, die im Antrag steht.

Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?

Als begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter haben Sie verschiedene Vorteile.

Dazu gehören:

  • Erhöhter Kündigungsschutz: Sie haben einen besonderen Schutz vor einer Kündigung.
  • Förderungen im beruflichen Bereich: Sie können bestimmte Förderungen für Arbeit und Beruf bekommen.
  • Zusatzurlaub: Sie können mehr Urlaub bekommen. Das gilt, wenn der Zusatzurlaub im Kollektivvertrag, im Dienstrecht oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
  • Lohnsteuerfreibetrag: Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dadurch können Sie weniger Steuer bezahlen.
  • Fahrpreisermäßigung: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen günstigere Fahrkarten bekommen. Bei der ÖBB gibt es zum Beispiel ab einem Grad der Behinderung von 70 Prozent eine Fahrpreisermäßigung.

Vorteile für begünstigte Behinderte und Unternehmen (PDF, 0,5 MB)  

Feststellung durch Sachverständigen

Ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservice stellen den Grad der Behinderung fest.

Sachverständige sind Ärztinnen und Ärzte mit besonderem Fachwissen.

Für die Feststellung brauchen sie aktuelle medizinische Befunde und Atteste.

Die Befunde und Atteste dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

Sie müssen die Befunde und Atteste mit dem Antrag abgeben.

Der Ärztliche Dienst prüft die Unterlagen.

Danach wird entschieden, ob Sie zu einer persönlichen Untersuchung eingeladen werden.

Manchmal reichen die vorhandenen Unterlagen aus. Dann ist keine persönliche Untersuchung notwendig.

Die Ärztinnen und Ärzte des Sozialministeriumservice stellen keine neuen Diagnosen.

Das bedeutet:

Für jede Krankheit oder Behinderung, die berücksichtigt werden soll, müssen Sie passende medizinische Befunde vorlegen.

Der Grad der Behinderung wird nach bestimmten gesetzlichen Regeln festgestellt.

Diese Regeln stehen in der Einschätzungsverordnung

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