Kontaktformular für Hinweisgeber:innen

Hier finden Sie in Kürze das Kontaktformular für Hinweisgeber:innen.

Bis dahin können Sie uns Hinweise über marktueberwachung-BaFG@Sozialministeriumservice.gv.at  zukommen lassen.
Ihr Hinweis soll eine technische und juristische Prüfung der Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG ermöglichen. Ist ihre Beschreibung nicht ausreichend, so muss die Behörde fehlende Angaben in weiterem Schriftverkehr in Erfahrung bringen.
Ein Hinweis sollte daher, wenn möglich, folgende Angaben enthalten:

  • Beschreiben Sie detailliert die Verwendung der Dienstleistung bzw. des Produktes.
  • Um welches Produkt oder um welche Dienstleistung geht es?
  • Um welches Unternehmen geht es?
  • Senden Sie auch Belege oder Dokumente, die als Nachweis dienen können (auch als Link), wenn möglich.
  • Vorname, Nachname und Ihre Wohnadresse.